Zurück | Weiter | Inhaltsübersicht

Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik

DIN

Früher Abkz. f. "Deutsche Industrie Norm", seit 1975 für "Deutsches Institut für
Normung e.V.", Sitz: Berlin.

Die Normungen vereinheitlichten Abmessungen von Halbzeugen und Werkzeugen,
dienen mittlerweile längst aber auch der Qualitätssicherung von Fertigprodukten.

        Fahrrad-Normen
Für den Fahrradbereich ist zunächst das sog. "DIN-Fahrrad" von Bedeutung, das
folgende Merkmale und Maße erfüllen muß:

                DIN-Fahrrad
1. Klingel: Der Bedienungshebel der vorgeschriebenen Klingel muß gerundet, aus
Kunststoff oder mit einer Plastikkappe überzogen sein.

2. Bremshebel: Der auf das Vorderrad wirkende Handbremshebel muß am Lenker
/rechts montiert sein. Die Hebelenden sind kugel- oder tropfenförmig.

3. Lenkervorbau: Markierung für Mindesteinstecktiefe 65 mm.

4. Handbremshebel-Abstand: Der Handbremshebel-Abstand darf 90-100mm bei
Kinderstraßenfahrrädern und 77-85 mm bei Kinderfahrrädern  nicht überschreiten.

5. Gepäckträger: Die Tragfähigkeit (10, 18 oder 25 kg) muß sichtbar
eingestempelt sein. Die Federenden müssen entgratet sein.

6. Schutzblechenden: Sie müssen entgratet, umgebördelt oder auf andere Art
dauerhaft entschärft sein.

7. Kettenschutz: Alle umlaufenden Kanten müssen umgebördelt, bei
Plastikausführungen gerundet sein.

8. Pedalabstand: Der Abstand zwischen Pedalvorderkante und Schutzblech muß
mindestens 89 mm betragen, bei BMX 120 mm.

9. Achsen: Achsenden, die mehr als 8 mm vorstehen, müssen mit > Hutmuttern oder
Kappen abgedeckt sein.

10. Vorderradhalter: > Ausfallendensicherung bei > Vollachsen, die verhindert,
daß das Vorderrad aus den Gabelenden herausfällt, wenn sich die Achsmuttern
lösen.

11. Felgen: Die Abmessungen und der verwendete Werstoff (Alu - alloy, Stahl -
steel) müssen sichtbar eingeprägt sein.

12. Speichenschloß: Alle Kanten des Sperrriegels müssen entschärft sein.

13. Sattelklemmschraube: Wenn Schraubenende mehr als 8 mm übersteht, muß es mit
Hutmutter oder Kappe abgedeckt sein. Die Mindesteinstecktiefe 55 mm, bei BMX 90
mm muß an der Stattelstütze markiert sein.

14. Seilzug: Seilende mit Kappe gegen Verletzungsgefahr.

15. Speichenschutzscheibe ist bei Kettenschaltung erforderlich.

16. Seitenstrahler: 2 Speichen-Rückstrahler pro Laufrad (oder Leuchtstreifen auf
den Reifen).

17. Front-Reflektor (Front-Rückstrahler): Erforderich ist ein nach vorn
wirkender weißer Rückstrahler. Aber auch im Scheinwerfer integrierte
Front-Reflektoren sind zulässig.

18. Rückreflektor (Rückstrahler): Erforderlich ist zusätzlich zum Rücklicht ein
roter Großflächenreflektor (mit Kennzeichen Z).

19. Bremsschuh - Bremsklötze : Der Verwendungsbereich für Alu- oder Stahlfelge
muß eingestempelt sein.

20. Rahmennummer muß an einer gut sichtbaren Stelle eingestempelt sein.

21. Vorderradgabel: wird die Prüfung für Nabenbremse bestanden, darf die Gabel
am Ausfallende mit "T" (steht für Trommelbremse) gekennzeichnet werden.

Gebrauchsanleitung muß beiliegen. Fahrräder, die diese Normen erfüllen, dürfen
mit dem Verbandszeichen versehen werden.

        weitere DIN-Vorschriften
Weitere genormte Vorschriften beinhalten sicherheitstechnische Anforderungen und
die entsprechenden Prüfungen. Für leistungssportlich genutzte Fahrräder wird
wegen der höheren Belastung die jeweilige Norm (insbes. DIN 79 100, s.u.) noch
überboten.

Im Einzelnen sind für Fahrräder die folgenden DIN-Vorschriften relevant:

        DIN 7 800
Reifennormen in Anlehnung an > ETRTO.

        DIN 7 815
Felgennorm, die sich an die > ETRTO anlehnt. Nur > Tiefbettfelgen, keine
Schlauchreifenfelgen.

        DIN 33 954
Vorschrift für die Sicherheitsausführung von > Helmen; s.a. > ANSI; > Snell; >
Helme: Prüfmethoden, Dämpfung, Durchschlagschutz, Begurtung.

        DIN 75 302
Fahrradträger: Ausführungen, Abmessungen, Anforderungen.

        DIN 79 012
Gewinde: Ausführungen, Abmessungen, Verwendung.

        DIN 79 100
Vorschrift für Belastungs- und Funktionstests von Fahrradteilen, z.B:

        fertigmontiertes Fahrrad
Statische und dynamische Prüfung.

                Rahmen
Statische Prüfung.

                Gabel
Statische und dynamische Prüfung. Für > Gabelschaftrohre wird z.B. eine
Mindestzugfestigkeit 420 N/mm² gefordert.

                Lenkung
Verdreh- und Belastungsprüfung des Lenkervorbaus; Lenkersitz im Vorbau;
Lenkerschaftsitz im Gabelschaft
                Laufräder
Reifenprüfung (Felgensitz, Haltbarkeit); Laufrad (Rund- und Planlauf;
Speichensitz).

                Bremsen
Belastbarkeitsprüfung; Dauerbremsung; Haltbremsung;
                Pedale
Rutschprüfung Pedalauflagefläche; statische Prüfung Pedalachse und -rahmen;
dynamische Laufprüfung; Auslegung der Rückstrahler.

        DIN 79 105
BMX-Fahrräder: Ausführungen, Anforderungen, Abmessungen, gesetzliche
Bestimmungen.

        DIN 79 110
Kinderfahrräder: Ausführung, Anfoderungen, Abmessungen, Laufradgrößen,
gesetzliche Bestimmungen;
        DIN 79 120
Kindersitze für Fahrräder: gesetzliche Bestimmungen, Bauarten, Montageort,
Prüfvorschriften.



Zurück | Weiter | Inhaltsübersicht

Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik

 


Copyright und redaktionelle Inhalte:
Dipl.Ing.FH
Christian Smolik 18.05.2000
technische Umsetzung:
Dipl.Ing.FH
Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000