Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik |
Früher Abkz. f. "Deutsche Industrie Norm", seit 1975 für "Deutsches Institut für Normung e.V.", Sitz: Berlin. Die Normungen vereinheitlichten Abmessungen von Halbzeugen und Werkzeugen, dienen mittlerweile längst aber auch der Qualitätssicherung von Fertigprodukten. Fahrrad-Normen Für den Fahrradbereich ist zunächst das sog. "DIN-Fahrrad" von Bedeutung, das folgende Merkmale und Maße erfüllen muß: DIN-Fahrrad 1. Klingel: Der Bedienungshebel der vorgeschriebenen Klingel muß gerundet, aus Kunststoff oder mit einer Plastikkappe überzogen sein. 2. Bremshebel: Der auf das Vorderrad wirkende Handbremshebel muß am Lenker /rechts montiert sein. Die Hebelenden sind kugel- oder tropfenförmig. 3. Lenkervorbau: Markierung für Mindesteinstecktiefe 65 mm. 4. Handbremshebel-Abstand: Der Handbremshebel-Abstand darf 90-100mm bei Kinderstraßenfahrrädern und 77-85 mm bei Kinderfahrrädern nicht überschreiten. 5. Gepäckträger: Die Tragfähigkeit (10, 18 oder 25 kg) muß sichtbar eingestempelt sein. Die Federenden müssen entgratet sein. 6. Schutzblechenden: Sie müssen entgratet, umgebördelt oder auf andere Art dauerhaft entschärft sein. 7. Kettenschutz: Alle umlaufenden Kanten müssen umgebördelt, bei Plastikausführungen gerundet sein. 8. Pedalabstand: Der Abstand zwischen Pedalvorderkante und Schutzblech muß mindestens 89 mm betragen, bei BMX 120 mm. 9. Achsen: Achsenden, die mehr als 8 mm vorstehen, müssen mit > Hutmuttern oder Kappen abgedeckt sein. 10. Vorderradhalter: > Ausfallendensicherung bei > Vollachsen, die verhindert, daß das Vorderrad aus den Gabelenden herausfällt, wenn sich die Achsmuttern lösen. 11. Felgen: Die Abmessungen und der verwendete Werstoff (Alu - alloy, Stahl - steel) müssen sichtbar eingeprägt sein. 12. Speichenschloß: Alle Kanten des Sperrriegels müssen entschärft sein. 13. Sattelklemmschraube: Wenn Schraubenende mehr als 8 mm übersteht, muß es mit Hutmutter oder Kappe abgedeckt sein. Die Mindesteinstecktiefe 55 mm, bei BMX 90 mm muß an der Stattelstütze markiert sein. 14. Seilzug: Seilende mit Kappe gegen Verletzungsgefahr. 15. Speichenschutzscheibe ist bei Kettenschaltung erforderlich. 16. Seitenstrahler: 2 Speichen-Rückstrahler pro Laufrad (oder Leuchtstreifen auf den Reifen). 17. Front-Reflektor (Front-Rückstrahler): Erforderich ist ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler. Aber auch im Scheinwerfer integrierte Front-Reflektoren sind zulässig. 18. Rückreflektor (Rückstrahler): Erforderlich ist zusätzlich zum Rücklicht ein roter Großflächenreflektor (mit Kennzeichen Z). 19. Bremsschuh - Bremsklötze : Der Verwendungsbereich für Alu- oder Stahlfelge muß eingestempelt sein. 20. Rahmennummer muß an einer gut sichtbaren Stelle eingestempelt sein. 21. Vorderradgabel: wird die Prüfung für Nabenbremse bestanden, darf die Gabel am Ausfallende mit "T" (steht für Trommelbremse) gekennzeichnet werden. Gebrauchsanleitung muß beiliegen. Fahrräder, die diese Normen erfüllen, dürfen mit dem Verbandszeichen versehen werden. weitere DIN-Vorschriften Weitere genormte Vorschriften beinhalten sicherheitstechnische Anforderungen und die entsprechenden Prüfungen. Für leistungssportlich genutzte Fahrräder wird wegen der höheren Belastung die jeweilige Norm (insbes. DIN 79 100, s.u.) noch überboten. Im Einzelnen sind für Fahrräder die folgenden DIN-Vorschriften relevant: DIN 7 800 Reifennormen in Anlehnung an > ETRTO. DIN 7 815 Felgennorm, die sich an die > ETRTO anlehnt. Nur > Tiefbettfelgen, keine Schlauchreifenfelgen. DIN 33 954 Vorschrift für die Sicherheitsausführung von > Helmen; s.a. > ANSI; > Snell; > Helme: Prüfmethoden, Dämpfung, Durchschlagschutz, Begurtung. DIN 75 302 Fahrradträger: Ausführungen, Abmessungen, Anforderungen. DIN 79 012 Gewinde: Ausführungen, Abmessungen, Verwendung. DIN 79 100 Vorschrift für Belastungs- und Funktionstests von Fahrradteilen, z.B: fertigmontiertes Fahrrad Statische und dynamische Prüfung. Rahmen Statische Prüfung. Gabel Statische und dynamische Prüfung. Für > Gabelschaftrohre wird z.B. eine Mindestzugfestigkeit 420 N/mm² gefordert. Lenkung Verdreh- und Belastungsprüfung des Lenkervorbaus; Lenkersitz im Vorbau; Lenkerschaftsitz im Gabelschaft Laufräder Reifenprüfung (Felgensitz, Haltbarkeit); Laufrad (Rund- und Planlauf; Speichensitz). Bremsen Belastbarkeitsprüfung; Dauerbremsung; Haltbremsung; Pedale Rutschprüfung Pedalauflagefläche; statische Prüfung Pedalachse und -rahmen; dynamische Laufprüfung; Auslegung der Rückstrahler. DIN 79 105 BMX-Fahrräder: Ausführungen, Anforderungen, Abmessungen, gesetzliche Bestimmungen. DIN 79 110 Kinderfahrräder: Ausführung, Anfoderungen, Abmessungen, Laufradgrößen, gesetzliche Bestimmungen; DIN 79 120 Kindersitze für Fahrräder: gesetzliche Bestimmungen, Bauarten, Montageort, Prüfvorschriften.
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Dipl.Ing.FH Christian Smolik 18.05.2000
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Dipl.Ing.FH Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000