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Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik

KLINGEL

Laut > StVZO: Paragraph 64a vorgeschriebener akustischer Signalgeber ("Glocke"),
der jederzeit zugänglich am Lenker angebracht sein muß. Den unterschiedlichen
Ausführungen ist aus Sicherheitsgründen die Zwei- oder aber die Hochtonklingel
wegen ihres auffälligeren Signals vorzuziehen.

Um auch in einer Lastwagenkabine gehört zu werden - was mitunter
überlebenswichtig wäre - bedienen sich sicherheitsbewußte Radler der eigentlich
verbotenen > Radlaufglocke (im Stillstand kein Klingeln möglich), die aber
geduldet wird, wenn als Zusatzklingel montiert.

Elektrische Signalgeber werden immer wieder im Zubehörhandel angeboten, haben
sich aber nie recht durchsetzen können.



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Copyright und redaktionelle Inhalte:
Dipl.Ing.FH
Christian Smolik 18.05.2000
technische Umsetzung:
Dipl.Ing.FH
Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000