Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik |
Laut > StVZO: Paragraph 64a vorgeschriebener akustischer Signalgeber ("Glocke"), der jederzeit zugänglich am Lenker angebracht sein muß. Den unterschiedlichen Ausführungen ist aus Sicherheitsgründen die Zwei- oder aber die Hochtonklingel wegen ihres auffälligeren Signals vorzuziehen. Um auch in einer Lastwagenkabine gehört zu werden - was mitunter überlebenswichtig wäre - bedienen sich sicherheitsbewußte Radler der eigentlich verbotenen > Radlaufglocke (im Stillstand kein Klingeln möglich), die aber geduldet wird, wenn als Zusatzklingel montiert. Elektrische Signalgeber werden immer wieder im Zubehörhandel angeboten, haben sich aber nie recht durchsetzen können.
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Copyright und
redaktionelle Inhalte:
Dipl.Ing.FH Christian Smolik 18.05.2000
technische Umsetzung:
Dipl.Ing.FH Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000