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In cd (> Candela) angegebene Intensität, mit der ein Körper senkrecht zu seiner Oberfläche leuchtet. Physikalisch wird die Lichtstärke von 1 cd wie folgt definiert: bei 1769,5° C (Erstarren von Platin) von einer 0,6 mm2 großen Oberfläche eines schwarzen Strahlers abgestrahlte Lichtstärke bei einem Luftdruck von 101,3 kPa (Kilopascal). Relevanz am Fahrrad: Laut > StVZO: Paragraph 67, Abs. 3 ist für Scheinwerfer in 10 m Entfernung noch eine Lichtstärke von 7 cd gefordert (Normallichtverteilung).
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Copyright und
redaktionelle Inhalte:
Dipl.Ing.FH Christian Smolik 18.05.2000
technische Umsetzung:
Dipl.Ing.FH Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000