Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik |
Landläufig eingebürgerte Bez. für das Radeln per > Mountainbike. Um die Umweltverträglichkeit und das gedeihliche Miteinander mit anderen Naturnutzern zu gewährleisten, sollten Mountainbiker die vom > BDR erlassenen "Regeln für das Fahren mit dem Geländefahrrad" beachten, in denen es u.a. heißt: * Das Geländefahrrad gehört auf die dafür geeigneten Wege oder ordnungsgemäß ausgewiesenen Wettkampfstrecken und nicht in die geschützte Natur. * Es ist nur auf geeigneten, ausreichend breiten Wegen und Straßen sowie Forst- und Almwegen zu fahren. Als ausreichend breite Wege gelten solche, auf denen ein Radfahrer und ein Wanderer unbehindert aneinander vorbeikommen. * Auf Fußgänger und Wanderer ist uneingeschränkte Rücksicht zu nehmen, da sie durch Radfahrer erheblich gefährdet werden können. Dies gilt insbes. für Begegnungen von Radfahrern und Fußgängern auf Wegen und Pfaden. Notfalls muß abgestiegen werden. Den Vorrang regelt im Wald das jeweilige Landesgesetz. Es räumt dem Fußgänger ein absolutes Betretungsrecht ein. * Beim Bergabfahren ist besondere Vorsicht geboten. Die Abfahrtsgeschwindigkeit soll so angepaßt sein, daß Bergabfahrer innerhalb der halben überschaubaren Strecke anhalten können. Blockierbremsungen sind weitgehend zu vermeiden, da dadurch auf weicheren Böden unerwünschte Spurrillen entstehen. Reifenspuren sind generell zu vermeiden bzw. möglichst zu beseitigen. Die Umweltrichtlinien des BDR s. bei > MTB-Rennen.
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Copyright und
redaktionelle Inhalte:
Dipl.Ing.FH Christian Smolik 18.05.2000
technische Umsetzung:
Dipl.Ing.FH Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000