Zurück | Weiter | Inhaltsübersicht

Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik

MOUNTAINBIKING

Landläufig eingebürgerte Bez. für das Radeln per > Mountainbike.

Um die Umweltverträglichkeit und das gedeihliche Miteinander mit anderen
Naturnutzern zu gewährleisten, sollten Mountainbiker die vom > BDR erlassenen
"Regeln für das Fahren mit dem Geländefahrrad" beachten, in denen es u.a. heißt:

* Das Geländefahrrad gehört auf die dafür geeigneten Wege oder ordnungsgemäß
ausgewiesenen Wettkampfstrecken und nicht in die geschützte Natur.

* Es ist nur auf geeigneten, ausreichend breiten Wegen und Straßen sowie Forst-
und Almwegen zu fahren. Als ausreichend breite Wege gelten solche, auf denen ein
Radfahrer und ein Wanderer unbehindert aneinander vorbeikommen.

* Auf Fußgänger und Wanderer ist uneingeschränkte Rücksicht zu nehmen, da sie
durch Radfahrer erheblich gefährdet werden können. Dies gilt insbes. für
Begegnungen von Radfahrern und Fußgängern auf Wegen und Pfaden. Notfalls muß
abgestiegen werden. Den Vorrang regelt im Wald das jeweilige Landesgesetz. Es
räumt dem Fußgänger ein absolutes Betretungsrecht ein.

* Beim Bergabfahren ist besondere Vorsicht geboten. Die Abfahrtsgeschwindigkeit
soll so angepaßt sein, daß Bergabfahrer innerhalb der halben überschaubaren
Strecke anhalten können. Blockierbremsungen sind weitgehend zu vermeiden, da
dadurch auf weicheren Böden unerwünschte Spurrillen entstehen. Reifenspuren sind
generell zu vermeiden bzw. möglichst zu beseitigen.

Die Umweltrichtlinien des BDR s. bei > MTB-Rennen.



Zurück | Weiter | Inhaltsübersicht

Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik

 


Copyright und redaktionelle Inhalte:
Dipl.Ing.FH
Christian Smolik 18.05.2000
technische Umsetzung:
Dipl.Ing.FH
Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000