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Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik

GARANTIE

Gewährleistungsversprechen der Hersteller, bei einem schadhaften Produkt
Materialersatz zu leisten. Zu unterscheiden ist hiervon die > Produkthaftung,
die auch Personenschäden in die Haftung einbezieht.

Folgende Garantiedauern sind im Fahrradbereich üblich: 6 Monate auf Teile und >
Komponenten, auf Rahmen und Gabel i.d.R. 5 Jahre, aber auch bis zu 20 Jahren
oder sogar "lebenslänglich", was immer das heißen mag....

Das Garantieversprechen bezieht sich nur auf "normale Belastung". Sind am
Fahrrad nach einem Sturz Spuren von Gewaltanwendung zu finden, so muß der
Geschädigte nachweisen, daß ein Rahmenbruch z.B. nicht dadurch, sondern durch
Fertigungsfehler verursacht wurde.



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Copyright und redaktionelle Inhalte:
Dipl.Ing.FH
Christian Smolik 18.05.2000
technische Umsetzung:
Dipl.Ing.FH
Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000