Online-Glossar Velotechnik von Christian Smolik |
Nach US-Vorbild 1990 ins dt. Recht übernommene verschuldensunabhängige Haftung des Produzenten für die durch ein fehlerhaftes Produkt verursachte Schädigung von Rechtsgütern Dritter. Die Produkthaftung ist "Herstellerhaftung" (s. Paragraph 4) und hat die Rechte der Verbraucher gegenüber der verschuldensabhängigen Haftung deutlich gestärkt. Die wichtigsten Bestimmungen auszugsweise: Paragraph 1 Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, an Körper oder Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen z.B., wenn der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, als das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, nicht erkannt werden konnte. Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. In bestimmten strittigen Fragen trägt sie der Hersteller. Paragraph 4 Als Hersteller gilt nicht nur der Erzeuger im landläufigen Sinne, sondern auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seines Warenzeichen oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Als Hersteller gilt ferner, wer das Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck in den Geltungsbereich des Vertrages zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einführt oder verbringt. Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, daß er dem Geschädigten innerhalb eines Monats, nachdem ihm dessen diesbezügliche Aufforderung zugegangen ist, den Hersteller oder diejenige Person benennt, die ihm das Produkt geliefert hat. Haftungsminderung wird bei Verschulden des Geschädigten wirksam. In Zweifelsfragen wende man sich an den Bundesverband der Fahrrad-Sachverständigen e.V. Teinacher Str. 34, 71634 Ludwigsburg
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Copyright und
redaktionelle Inhalte:
Dipl.Ing.FH Christian Smolik 18.05.2000
technische Umsetzung:
Dipl.Ing.FH Jörg Bucher zuletzt am 18.05.2000